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FAZ unterliegt in Prozess gegen Dr. Bruno Osuch. Drittes Gericht gibt dem HVD-Landesvorsitzenden Recht.

15. Januar 2010

Im Prozess des Berliner Landesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) Dr. Bruno Osuch gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vor dem Hamburger Landgericht (324 O 347/09) haben die Richter der Klage des HVD-Landesvorsitzenden in den wesentlichen Punkten stattgegeben.

Dr. Osuch hatte die FAZ auf Unterlassung verklagt, da sie ihn - vor dem Hintergrund der Abstimmung über das Volksbegehren Pro Reli in Berlin im Sommer 2009 - in zwei umfangreichen Beiträgen dem Verdacht aussetzte, als Mitglied einer DKP-Militärorganisation mit der DDR-Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben.

Die vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsansprüche, diese Vorwürfe weiter zu äußern, sind „ganz überwiegend begründet", denn die Berichterstattung „verletzt bei fortbestehender Wiederholungsgefahr sein allgemeines Persönlichkeitsrecht", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung waren bei der Berichterstattung durch die FAZ/FAS „mangels Wahrung der journalistischen Sorgfalt" nicht eingehalten, urteilten die Richter. Die aus den Unterlagen der Birthler-Behörde hervorgehenden Zweifel und internen Bedenken der Behörde zur Umkategorisierung von Dr. Osuch hätte die Zeitung berücksichtigen müssen, führten die Richter aus.

Am 16. Dezember hatte das Verwaltungsgericht Berlin im Prozess gegen die Birthler-Behörde entschieden, dass die Umkategorisierung von Dr. Osuch vom "Betroffenen " zum "Begünstigten" durch die Birthler-Behörde und damit auch die Herausgabe der personenbezogenen Akten unrechtmäßig war (Siehe Presseinformation vom 16.12.2009). Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts vor, die Sie hier einsehen können.

Der HVD Berlin erwartet nun das endgültige Ergebnis der neutralen Untersuchungskommission, die parallel eingesetzt wurde.