Die Mitgliederversammlung des HVD Berlin bedauert Gebets-Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts

Der Humanistische Verband Deutschlands in Berlin bedauert ausdrücklich die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass ein muslimischer Schüler unter bestimmten Bedingungen berechtigt sei, in den Räumen der Schule seine Gebetspflicht zu erfüllen.

Der HVD Berlin ist der Überzeugung, dass es für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft förderlich und notwendig ist, dass in Teilbereichen der Gesellschaft die religiös-weltanschauliche Neutralität hohes Gewicht hat. Für die Schule als Ort von Bildung, Erziehung und des Zusammenlebens gilt dies in besonderem Maße. Die weltanschaulich-religiöse Neutralität ist hier ein zentrales Merkmal. Der HVD Berlin befürchtet, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Konsequenzen nach sich ziehen wird, die langfristig in der Schule zu einem Bedeutungs- und Einflussbereich von Religionen führen, die weit über das derzeitige Modell des freiwilligen Religionsunterrichts hinausgehen. Eine Einrichtung von Gebetsräumen oder gar die Ausrichtung von Stundenplänen an Gebetszeiten, um zwei Beispiele zu nennen, würden das Recht auf negative Religionsfreiheit jedes Schülers und jeder Schülerin untergraben.

Der HVD Berlin erkennt in dem konkreten Einzelfall keine Notwendigkeit, die Möglichkeit des Betens in der Schule einzuräumen. Der Koran erlaubt es ausdrücklich, Gebete zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. In der Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität der Institution Schule sieht hier der HVD Berlin einen ausreichend schwerwiegenden Grund, dem einzelnen Schüler das Verschieben des Gebets zuzumuten.

Zugleich betont der HVD Berlin, dass er sich ausdrücklich gegen die Kräfte wendet, die diese Auseinandersetzung dazu missbrauchen, um zum Kampf gegen eine „Islamisierung" des „christlich-jüdischen" Europas aufzurufen. Der HVD erkennt die vielfältigen religiösen Orientierungen der Menschen in Deutschland aus Achtung gegenüber den Individuen an, zu deren Identität der Glauben gehört. Gleichzeitig hält es der HVD Berlin für zumutbar, dass Menschen ihre persönlichen Überzeugungen und religiösen Verpflichtungen zurückstellen, wenn Werte und Bedingungen des Zusammenlebens infrage gestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 29. September 2009 entscheiden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten (Az. VG 3 A 984.07).