21. April 2009

Resolution der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HVD Berlin

Auf der Betriebsversammlung der Beschäftigten des HVD Berlin verabschiedeten die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 20. April 2009 die nachfolgende Resolution:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen entschieden die Angriffe in konservativen Medien gegen den HVD zurück und erklären ihre uneingeschränkte Verbundenheit mit ihrem Arbeitgeber. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen verleumden den Zweck unseres Verbandes: die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage.

  1. Wir wissen, dass der HVD in seiner Struktur eine überparteiliche demokratische Organisation ist, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet. Die Verdächtigungen aus der CDU, "es müsse geprüft werden, ob der HVD verfassungskonform sei", entbehren jeglicher Grundlage. Der HVD ist und war eine Organisation, die sich für Demokratie, Menschenrechte und gegen staatliche Willkür einsetzt. Der 1905 gegründete Verein wurde von den Nazis zerschlagen und 1933 verboten, sein Vorsitzender 1944 hingerichtet.
  2. Die Verdächtigungen gegen Dr. Bruno Osuch, unseren Landesvorsitzenden, sind für uns nicht nachvollziehbar. Wir begrüßen, dass eine unabhängige Kommission diese Anschuldigungen restlos aufklären soll. Wir kennen unseren Landesvorsitzenden als engagierten und integren Humanisten, der die Interessen der konfessionsfreien Menschen vertritt, ebnso die der Beschäftigten des Verbandes durch tarifvertragliche Regelungen.
  3. Die Anschuldigungen gegen den HVD weisen wir zurück. Sie sind ein durchsichtiges Manöver. Der HVD unterstützt das Bündnis "Pro Ethik" gegen den Versuch, die Freiwilligkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts abzuschaffen. Daher weht der Wind gegen den HVD.
  4. Wir fordern den Landesvorstand und die Gremien des Verbandes auf, darauf hinzuwirken, dass in der Öffentlichkeit die Beschädigung des Verbandes durch diskriminierende und falsche Aussagen zurückgewiesen bzw. aufgeklärt werden sowie eine strafrechtliche Belangung wegen Rufschädigung geprüft wird.